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in Wolfenbüttel

Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Stadt Wolfenbüttel bemüht, ihre Internetseite www.stolpersteine-wolfenbuettel.de im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Umgestaltung der Website im Jahr 2021 erfolgte unter Berücksichtigung dieser Anforderungen.

Feedback und Kontaktangaben

Wir bemühen uns, die Internetseiten unter www.stolpersteine-wolfenbuettel.de fehler- und barrierefrei zu halten.

Wenn Sie uns Hinweise auf Fehler oder Anregungen in Bezug auf der Barrierefreiheit des Internetauftrittes geben möchten, können Sie unter der E-Mail Adresse stolpersteine@wolfenbuettel.de  die Redaktion kontaktieren.

Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können.

Schlichtungsverfahren

Sie können bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, auch einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen, sollten Sie der Meinung sein, auf Ihren Hinweis hin wurde nicht oder nur unzureichend Abhilfe geleistet.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: