Details
Otto Kramer
geboren: 04.01.1904 in Wolfenbüttel
Wohnadresse in Wolfenbüttel: Breite Herzogstraße 27
Otto Heinrich Emil Kramer wurde am 4. Januar 1904 in Wolfenbüttel geboren. Sein Vater war Emil Kramer, verstorben in Bad Harzburg, und seine Mutter war Marianne Kramer, geborene Cohn, verstorben in Wolfenbüttel. Otto war mit Luise Henriette Frieda Kramer (geb. Heinecke) verheiratet und hatte mit ihr einen Sohn und zwei Töchter.
Seine Mutter Marianne war jüdischen Glaubens und konvertierte lange vor der Herrschaft der Nationalsozialisten zum Christentum. Die Ideologie der Nationalsozialisten betrachtete das Judentum nicht als Religion; sie behaupteten, dass es eine „jüdische Rasse“ gebe. Aus diesem Grund wurde Otto Kramer von den Nationalsozialisten als „Halbjude“ und „Mischling ersten Grades“ bezeichnet. Die Familie Kramer betrieb einen Friseursalon in der Breiten Herzogstraße 27, wo Ottos Vater und sein Bruder berufstätig waren. Am 24. Januar 1921 entschied sich Otto Kramer, über den sich ehemalige Vorgesetzte nur positiv äußerten und ihm Zuverlässigkeit, große Selbstständigkeit, verantwortungsvolles Handeln und ein sicheres und bescheidenes Auftreten attestierten, dazu, Berufssoldat beim sechsten Preußischen Artillerie-Regiment zu werden. Dort arbeitete er sich bis zum Stabsgefreiten hoch, jedoch wurde er nach zwölf Jahren Militärzeit als Versorgungsanwärter am 23. Januar 1933 entlassen. Schon 1933 hatten die Nationalsozialisten mithilfe des sog. „Gesetztes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ jüdische Beamte[1] aus dem Staatsdienst entlassen. Otto Kramer arbeitete noch eine Weile als Angestellter beim Finanzamt Wolfenbüttel, wurde aber auch hier wegen des o. g. Gesetzes entlassen. Später begann er beim Kreisgemeindeverband Blankenburg als Angestellter zu arbeiten, bis er auch hier entlassen werden sollte. Inzwischen hatte aber das Finanzamt Wolfenbüttel erklärt, dass er als Angestellter weiter im öffentlichen Dienst arbeiten durfte, sodass er bis zum März 1937 weiterhin beim Kreisgemeindeverband Blankenburg angestellt blieb. Am 31. März1937 wurde er wegen „nichtarischer Abstammung“ entlassen. Die vermeintliche Basis für diese Entscheidung war das „Reichsbürgergesetz“ aus dem Jahr 1935, das die Diskriminierung und Entrechtung jüdischer Menschen[2] weiter vorantrieb. Ottos Anrecht auf ein Ruhegeld bei Entlassung wurde nicht berücksichtigt.
Durch Maßnahmen der NSDAP-Kreisleitung und des Kreisleiters war es Otto nicht möglich, in Blankenburg eine andere Anstellung zu finden, sodass er wieder nach Wolfenbüttel ziehen musste und hier bei der Firma Gebrüder Welger eine neue Arbeitsstelle fand. In dieser Zeit wurde Otto Kramer mehrfach durch die Gestapo vorgeladen und verhört, bis er am 15. November 1944 verhaftet und ins Arbeitslager Blankenburg und später nach Hedersleben deportiert wurde. Otto erlitt hier große gesundheitliche Schäden: Er verlor viele Zähne und erlitt einen Bruch der Halswirbelsäule, der zu einer erheblichen Beweglichkeitseinschränkung führte. Am 11. April 1945 wurde das Arbeitslager und damit auch Otto durch amerikanische Truppen befreit.
Otto Kramer arbeitete nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes seit dem 15. Juni 1945 bei der Kreisverwaltung Wolfenbüttel. Er erhielt eine Kapitalentschädigung im Zusammenhang mit dem Haftentschädigungsgesetz. Otto Kramer starb am 10. Mai 1969 in Wolfenbüttel.
Quellen:
à Nds. Landesarchiv Standort Wolfenbüttel
u. a.
4 Nds, Zg. 22/2003, Nr. 1399
4 Nds. Zg. 22/2003, Nr. 17356
und Unterlagen der Familie
[1] gemeint ist die Vorstellung der Nationalsozialisten
[2] Hier ist anzumerken, dass dieses Gesetz sich an der „Definition“ der Nationalsozialisten orientierte.
RECHERCHE: Gymnasium im Schloss: Klassen 10nwit, 10b, 10ku (2026)
Familie:
Emil Kramer
Marianne Kramer, geborene Cohn
Kurt Kramer
