Details
Kurt Kramer
geboren: 09.11.1905 in Wolfenbüttel
Wohnadresse in Wolfenbüttel: Breite Herzogstraße 27
Kurt Kramer wurde am 9. November 1905 als Sohn von Marianne Kramer (geb. Cohn) und Emil Kramer in Wolfenbüttel geboren. Er besaß die deutsche Staatsangehörigkeit und lebte dauerhaft in seiner Geburtsstadt Wolfenbüttel. Sein Wohnsitz befand sich zuletzt in der Breiten Herzogstraße 27.
Von 1932 bis 1935 arbeitete er als Geselle im Friseursalon seiner Eltern. Dort hat er am 26. April.1935 seine Meisterprüfung erfolgreich bestanden. Im Anschluss an seine bestandene Meisterprüfung wollte er einen eigenen Friseursalon eröffnen, allerdings wurde ihm dieses Vorhaben vom Kreishandwerksmeister noch im selben Jahr untersagt. Da Kurts Mutter bis zu ihrem Übertritt zum protestantischen Glauben Jüdin war, würde ihr Sohn Kurt von den Nationalsozialisten als „Halbjude“ bezeichnet. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, daran zu erinnern, dass die Nationalsozialisten jüdische Menschen nicht als Glaubensgemeinschaft, sondern als „Rasse“ betrachteten. Ihrer Ansicht nach würden Menschen mit jüdischen Vorfahren mit bestimmten negativen Eigenschaften geboren. Am 1. Oktober 1938 wurde sein Vorhaben, den Friseursalon seines Vaters zu übernehmen, aus „rassepolitischen Gründen“ erneut vom Kreishandwerksmeister untersagt. Er wurde als „Halbjude” bzw. „Mischling ersten Grades” eingestuft.
Im April 1937 wurde behauptet, Kurt sei homosexuell und er wurde aufgrund des §175 zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt, welche er an verschiedenen Orten im Februar 1938 verbüßt hatte. Nach seiner Entlassung blieb seine berufliche Situation schwierig und Kurt arbeitete für sehr geringen Lohn in verschiedenen Friseursalons. Die Diskriminierung und Verfolgung Kurts zeigt sich auch eindrücklich daran, dass ihm die Ehe mit Margarete Kuckuck (geb. Muhs) 1939 verboten wurde. Kurt und Margarete wollten heiraten, die Nationalsozialisten verboten diese Ehe jedoch. Begründet wurden solche Verbote meist mit dem „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“. Zusätzlich wurde das Friseurgeschäft der Kramers boykottiert. Es gibt mehrere Aussagen von Zeug:innen, die beschreiben, wie SA-Männer das Geschäft und die Kunden beobachtet und eingeschüchtert haben. Die Kramers erlitten massive Umsatzeinbußen, sodass sie in große finanzielle Not gerieten. In einem Entschädigungsantrag aus dem Jahr 1958 beschreibt Kurt Kramer die Situation selbst so: „Nachdem das Geschäft schlechter und schlechter ging, da es boykottiert wurde, waren wir froh, daß wir noch genügend Essen und zu Trinken hatten.“
Anfang September 1943 wurde Kurt zur Zwangsarbeit bei den Niedersächsischen Flug- und Motorenwerken gezwungen. Er arbeitete dort unter härtesten Bedingungen bis zum Herbst 1944. Aus einer Aussage seines Abteilungsleiters geht hervor, dass die Gestapo ihn angewiesen hatte, Kurt nur mit den „niedrigsten Arbeiten“ zu beschäftigen. Von dort wurde er am 15. November 1944 ins Konzentrationslager Blankenburg deportiert, wo er ebenfalls Zwangsarbeit leisten musste. Am 10. Februar 1945 wurde er aufgrund einer Schulterverletzung und eines Kieferbruchs ins Lager Derenburg verlegt, wenig später wurde er aber in das Langer Blankenburg zurückgebracht, wo er bis zum April 1945 blieb. Kurt überlebte das Arbeitslager und kehrte nach Wolfenbüttel zurück.
Die Ehe zwischen Kurt und Margarete wurde nun endlich am 21. April 1945 in Wolfenbüttel geschlossen. Da die Eheleute bereits 1939 heiraten wollten, wurde die Ehe 1956 auf dieses Jahr rückdatiert. Schon 1947 hatte Kurt Margretes Söhne aus erster Ehe an Kindes statt angenommen und offiziell adoptiert.
Kurt versuchte in den Jahren nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes eine Entschädigung für erlittenes Leid und finanzielle Einbußen zu erhalten. Das gestaltete sich schwierig: Akten aus den Jahren 1958 zeigen, dass es zwar eindrückliche Zeugenaussagen gibt, die Kurts Darstellungen belegen, allerdings gibt es auch Aussagen von Sachbearbeitern und Entscheidungsträgern, die angaben, sich nicht mehr erinnern zu können. Kurts Antrag auf Entschädigung für erlittenes körperliches Leid wurde abgelehnt. Man begründete dies damit, dass „Verfolgungsmaßnahmen […] hierfür nicht ursächlich“ seien. Kurt erhielt eine finanzielle Entschädigung, die aber nicht der von ihm geforderten Höhe entsprach.
Quellen:
à Nds. Landesarchiv Standort Wolfenbüttel
u. a.
4 Nds, Zg. 22/2003 Nr. 1399
NLA, wf 2019/ 505 Nr. 1
NLA, wf Eintrag Nr. 6 /1959
RECHERCHE: Gymnasium im Schloss: Klassen 10nwit, 10b, 10ku (2026)
Familie:
Emil Kramer
Marianne Kramer, geborene Cohn
Otto Kramer
